Die Landgemeinden des Kreises Ortelsburg

Vorwort

Die vorliegende Untersuchung hat die Aufgabe, mit Hilfe der vorhandenen Quellen die Entwicklung der Landgemeinden des Kreises Ortelsburg vom Beginn der Besiedlung im 14. Jahuhundert bis zur Vertreibung 1945 zu erarbeiten. Wissenschaftliche, ausschließlich den Ortelsburger Raum betreffende Veröffentlichungen liegen nur für die Ordenszeit in den Arbeiten von Saborowski* und Gollub* vor. Kurze, auf Quellenforschung beruhende Angaben finden sich in den die Siedlungsentwicklung in Preußen behandelnden Arbeiten von Kasiske*, Riel* und Rieckenberg*. Bei dieser Lage sah sich der Verfasser vor die Aufgabe gestellt, das umfangreiche, noch nicht zusammenhängend bearbeitete, teils noch unbekannte historische Quellenmaterial zu sammeln und auszuwerten. Die vorliegende Arbeit beruht zum größten Teil und zwar in der Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der Landgemeinden bis etwa 1870 auf archivalischer Forschung. Am ergiebigsten erwiesen sich die im Göttinger Archivlager (ehemaliges Königsberger Staatsarchiv) vorhandenen Amtsrechnungen, Prästationstabellen und Grundbücher.

Besondere Schwierigkeiten bereitete die Sammlung des vielschichtigen Materials für eine lückenlose Darstellung der Zustände der Landgemeinden während der letzten Jahrzehnte vor dem Zusammenbruch. Dieses Problem konnte in Zusammenarbeit mit dem Ortelsburger Kreisvertreter Max Brenk gelöst werden, der mir zahlreiche wissenschaftlich brauchbare Unterlagen beschaffte.

Es bleibt mir noch die angenehme Pflicht, für die mir in so reichem Maße zuteil gewordene Unterstützung zu danken. Mein Dank gilt den Herren des Staatlichen Archivlagers zu Göttingen (Königsberger Staatsarchiv), Kreisvertreter Max Brenk, in besonderem Maße aber dem Göttinger Arbeitskreis, der meine Arbeit in vielseitiger Weise förderte und auch dle Drucklegung des Buches ermöglichte.

Dr. Max Meyhöfer

* Saborowski, E., Besiedlung und Nationalitätenverhältnisse im Hauptamt Ortelsburg, in Masovia 30, 1925. (Auch Phil. Diss. Königsberg 1922.)
* Gollub, H., Der Kreis Ortelsburg ln der Ordenszeit, in Prussia 26, 1926.
* Kasiske, K., Die Siedlungstätigkeit des Deutschen Ordens im östlichen Preußen bis zum Jahre 1410. Königsberg 1934.
* Riel, K., Die Siedlungstätigkeit des Deutschen Ordens in Preußen in der Zelt von 1410 bis 1466, in Altpr. Forschungen 14, 1937, S. 224 ff.
* Rieckenberg, H., Die Schatullsiedlung in Preußen bis zum Jahre 1714, in Altpr. Forschungen 16, 1939, S. 18-76 und S. 179-206.

Max Meyhöfer in "Die Landgemeinden des Kreises Ortelsburg" © 1984 by Kreisgemeinschaft Ortelsburg


Typische Entwicklungszüge der Siedlung und Landwirtschaft in den Landgemeinden des Kreises Ortelsburg

Entstehung und Entwicklung des Siedlungsbildes

Siedlungsvorgänge sind das Ergebnis des Ineinandergreifens der dynamischen Kräfte der Geschichte und des Raumes. Diese Wechselbeziehung zwischen historisch-politischen Vorgängen und den natürlichen Gegebenheiten der Landschaft läßt sich auch bei einer Untersuchung der Siedlungsentwicklung im Kreise Ortelsburg feststellen.

Das im wesentlichen in der Eiszeit entstandene Landschaftsbild zeigt zwei voneinander verschiedene Räume: Ein mannigfach gegliedertes, durch zahlreiche Endmoränenbögen und stark hügelige Grundmoränenflächen gekennzeichnetes Gebiet im Norden und eine von Schmelzwassern des Inlandeises mit unfruchtbaren Sandmassen überdeckte, zahlreiche Sümpfe aufweisende Ebene im Süden.

Für eine Urbarmachung und Kultivierung bot der nördliche Raum mit seinen Ton- und Lehmböden weit günstigere Voraussetzungen als die Ebene des südlichen Sandrgebietes. Hier im Norden begann auch das Siedlungswerk und schritt stetig von den ertragreichen zu den minder wertvollen Bodenflächen fort. Von einer planmäßigen Erschließung des nördlichen Raumes kann man erst in der Ordenszeit reden. Die Siedlungstätigkeit des Ordens konnte mit großer Wahrscheinlichkeit an keine vorordenszeitlichen Siedlungspläne anknüpfen. Das Gebiet war keineswegs menschenleer, aber doch ohne bäuerliche Siedlungen. Der Einfluß altpreußischer Bevölkerungsteile ist nirgends nachweisbar.

Im nördlichen Teil des Ortelsburger Amtes lag die Durchführung des Siedlungswerkes in der Hand der großen Grundherren, die das ihnen vom Orden überlassene Land, soweit sie es nicht selbst bewirtschafteten, zur Anlage von Gütern und Zinsdörfern weitergaben. Hier siedelten die Menzel von Wildenau, Eckehard von Soldau, die Brüder Hans und Nicolaus von Witkop, die Familien Küchmeister von Sternberg, von Wildenhain und die Brüder Adeler und Heinrich von Salzen. So beachtlich die Siedlungstätigkeit der großen Grundbesitzer war, so war sie doch dem unter unmittelbarer Leitung des Ordens durchgeführten Siedlungswerk in der Mitte des Amtes unterlegen. Die Kolonisation in diesem Gebiet wurde so gründlich und vollständig durchgeführt, daß sie der Ursprung fast sämtlicher in diesem Raum gelegenen Ortschaften auf diese Epoche zurückführen läßt. Das Ergebnis dieser planmäßigen Ansiedlungspolitik war der einheitliche Siedlungsformcharakter. Bei fast allen Dörfern ist die Zugehörigkeit zum Typ des masurischen Straßendorfes unverkennbar. Am Ende der Ordenszeit war die End- und Grundmoränenlandschaft des nördlichen Raumes besiedelt. In der folgenden Herzogszeit tastete sich die Siedlungsbewegung allmählich in das Sandrgebiet vor.

Die Schwierigkeit der Kolonisation in diesem Raum lag weniger in den weiten unfruchtbaren Sandflächen als in den zahlreichen Mooren und Sumpfgebieten, den tiefen reißenden Wasserläufen, die wegen des unzureichenden Gefälles alljährlich Überschwemmungen brachten, und vor allem auch in der Unzugänglichkeit der ausgedehnten Waldgebiete.

Das Forstland gab zuerst den Ansatzpunkt zu einer Neubesiedlung im großen Maßstab. Die Siedlungsmaßnahmen der Herzöge, vor allem des Großen Kurfürsten, entsprangen nicht einem vornehmlichen Siedlungsinteresse, sondern stellten ein unternehmen zur verbesserung der landesherrlichen Finanzen dar. Die umfangreichen Forsten waren vom Einfluß der Stände freigeblieben. Ihre Erträge flossen in die fürstliche Kasse, die Schatulle. Die Ausgabe von Forstländereien – es waren vor allem die wenig ertragreichen Hegebezirke, die durch den Raubbau des 16. und 17. Jahrhunderts sehr gelitten hatten – ergab eine weit höhere Rente als die von Aschbrennern und Teerschwelern geleisteten Abgaben. So entstand im Sandrgebiet eine große Anzahl sogenannter Schatullsiedlungen – es waren 53 Orte –, durch die beträchtliche Teile der Heidelandschaft erschlossen wurden.

Die Besiedlung von Forstflächen wurde im 18. Jahrhundert mit gleicher Intensität von Preußens Königen fortgesetzt. Die von König Friedrich Wilhelm I. durchgeführte Eingliederung des Forstwesens in die Domänenverwaltung beseitigte das bisherige Nebeneinander und Gegeneinander dieser Verwaltungszweige und schuf dadurch eine wertvolle Voraussetzung für eine günstige Entwicklung der allgemeinen Landeskultur. Die Forstverwaltung konnte nunmehr mit stärkerer Rücksicht auf die Belange der Domänenverwaltung betrieben werden. Alle nur wenig ertragreichen Hegebezirke wurden zur Rodung, d. h. zur Umwandlung in Acker- und Wiesenland, bestimmt und entweder als Zusatzländereien an bereits bestehende Dörfer abgetreten oder als Siedlungsflächen neu zu gründenden Dörfern zur verfügung gestellt. Eine klare Abgrenzung der Waldbezirke von den Domänenländereien war auch durch die Forderung einer rationellen Bewirtschaftung der Forstreviere geboten. Durch die bisherige extensive Nutzung der Wälder durch Aschbrenner, Teerschweler, Beutner, durch die Weidenutzung der angrenzenden Bauern war eine Entwicklung eingeleitet, die zur Auflösung und Lichtung der Forstreviere führen mußte. Dieser Entwicklung machte die Forstordnung vom 3. September 1775 ein Ende. Durch sorgsame Schlageinteilung der Reviere wurde eine Holzsparwirtschaft eingeleitet. Da, wo entlegene Reviere stärker gelichtet waren, schritt man zu ihrer völligen Auflösung. In langwierigen Verhandlungen wurde eine Trennungslinie zwischen Forst- und Domänenland festgelegt. Die Separationsverhandlungen kamen in der Napiwoddaschen Forst 1785, in der Korpeller Forst 1786, in der Puppener Forst 1787 zum Abschluß. Im Zuge dieser Maßnahmen entstanden 40 Neusiedlungen. Umfangreiche Ländereien wurden schon bestehenden Dörfern zur Verbesserung ihrer Wirtschaftsverhältnisse zugewiesen.

Meliorationen.
Im Gange der Auflösung stärker gelichteter Forstreviere wurden mehrere Waldbrüche kolonisiert:
1. Der Czenczelbruch: Die Urbarmachung des Bruchs (93 Hufen, 6 Morgen 68 R Oletzk.) wurde durch königliches Reskript vom 18. Mai 1785 angeordnet und nach Plänen des Kriegsgerichtsrats von Roebel durchgeführt. Es entstanden drei neue Dörfer.
2. Der Schiemansche Bruch: Die Kultivierung wurde auf königliche Anordnung vom 8. August 1785 nach Plänen von Kondukteur Tite durchgeführt. Es entstanden vier neue Dörfer.
3. Der Borkenbruch: Die Urbarmachung wurde auf königliche Anordnung vom 5. September 1786 durchgeführt. Es entstanden zwei neue Dörfer.
4. Der Wyseggobruch (77 Hufen 21 Morgen 243 R Oletzk.): Die Kultivierung wurde auf königliche Anordnung vom 8. März 1788 durchgeführt. Es entstanden fünf neue Dörfer.
5. Der Lattanabruch: Nach der 1767 vom König angeordneten Vermessung wurde die Urbarmachung 1770 beschlossen. Die Vorarbeiten zogen sich sehr lange hin, so daß die Ausgabe der Ländereien an die Siedler erst 1794 beginnen konnte. Im Gegensatz zu dem Vorgehen bei der Kolonisation anderer Brüche wurde die gesamte Fläche nach einem einheitlichen Plan verteilt. Die Bauerngrundstücke wurden trotz anfänglichen Sträubens der an die alte Flurordnung gewöhnten Siedler nicht in Gemengelage, sondern als gesonderte rechteckige Stücke ausgegeben.

Neue siedlungsgestaltende Wirkungen gingen von den Stein-Hardenbergschen Reformgesetzen aus. Die für das Siedlungsgebiet wichtigste Folge der Separation war die Aussiedlung zahlreicher Bauern aus den geschlossenen Ortschaften. Während bisher die Feldmark von Gebäuden freiblieb, wurden nun auf den entfernt gelegenen Teilen der Flur Einzelhöfe (Ausbauhöfe) angelegt. In einigen Dörfern war die Zahl der Ausgebauten besonders groß. Die Aussiedlung zahlreicher Bauern aus der geschlossenen Dorfanlage hat die siedlerische Struktur des Dorfbildes stark beeinflußt. Der in der Wissenschaft unter dem Namen "Vereinödung" bekannte Umwandlungsprozeß hat jedoch im Kreise Ortelsburg in keinem Falle zur völligen Auflösung geführt. In einigen Siedlungen ist allerdings eine starke Auflockerung des Dorfkernes festzustellen.

Ein bedeutsames Kapitel der Landeskultur und damit auch der Siedlungsentwicklung im Kreise Ortelsburg beginnt mit der umfangreichen Meliorationsaktion des Landrats von Poser, der mit dem Ausbau aller Wasserläufe des Kreises das schwierige Problem der Vorflutregulierung nach Polen hin einer befriedigenden Lösung zuführte. Die Arbeiten an der Melioration des Orschützflusses, die bereits während des Ersten Weltkrieges begannen, wurden 1932 zum Abschluß gebracht. Die ersten Regulierungsarbeiten am Omulef begannen 1932, Bereits 1934 war die Regulierung dieses 22 Kilometer langen Flusses unter Verkürzung auf 12 Kilometer im großen und ganzen vollendet. Auch der Waldpuschfluß konnte reguliert und sein weiterer Ausbau bis zum Omulef durchgeführt werden. Ebenso wurden seine beiden Nebenvorfluter, das Eschenwalder und das Röblauer Fließ, sowie der berüchtigte Zarkagraben bis 1935 reguliert. Das dritte größere Flußgebiet war das des Friedrichsfelder Meliorationsverbandes. Hier waren 1869 zwei Kanäle, der Ost- und der Westkanal, angelegt. Diese Bauten erwiesen sich jedoch mit der Zeit als unzulänglich. Wegen des dauernden Rückstaus von Polen her verfielen diese Anlagen im Laufe der Jahrzehnte wieder. Durch eine Vertiefung beider Kanäle wurde hier im Jahre 1938 die Vorflut hergestellt. Im vierten größeren Flußgebiet der Rosogga waren bisher keine Meliorationsarbeiten durchgeführt. Hier traten fast in jedem Jahr Überschwemmungen auf. Der Ausbau dieses Flusses begann an der unteren Rosogga, im Gebiet von Altkirchen (Schwentainen) bis zur polnischen Grenze. 1934 waren die Arbeiten beendet. Die Regulierung der oberen Rosogga war 1936 abgeschlossen. Die für das Siedlungsbild augenfälligste Wirkung dieses Meliorationswerkes zeigte sich in einer bedeutenden Vermehrung der Bauernhöfe, die auf dem durch die Melioration neugeschaffenen Nutzraum – bis 1944 waren im Kreisgebiet durch die Melioration 15 000 Hektar Neuland gewonnen – angelegt wurden. So hat das Siedlungsbild besonders seit den 30er Jahren bedeutsame Veränderungen erfahren.

Zu erwähnen wären noch die durch die Verkehrsverbesserungen ausgelösten Umgestaltungen des Siedlungsbildes. Der Anschluß des Kreisgebietes an das Bahnnetz führte in einigen Dörfern zur Anlage neuer Ortsteile. Auch durch die Verdichtung des Kunststraßennetzes erfuhr der Grundriß mehrerer Dörfer beträchtliche Veränderungen. Besonders an den an Wegekreuzungen gelegenen Ortschaften wie Friedrichshof, Altkirchen (Schwentainen), Mensguth, Puppen und Mingfen sind an den Straßen im Anschluß an den Dorfkern neue Wohn- und Wirtschaftsgebäude entstanden. Die steigende Bevölkerungszahl und der zunehmende Handel waren ebenfalls wichtige Faktoren bei der gestaltlichen Entwicklung der Siedlungen. Dem allmählichen Wandel des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gefüges entsprach der Umbau der Dorfgrundrisse.

So hat in unserem Heimatkreis die Zeit unablässig an der Umgestaltung der siedlerischen Struktur gearbeitet. Mit dem Wachstum der alten Siedlungen wurde die alte Siedlungsform stark verwischt. Es gab kaum ein Dorf, das in seiner Form unverändert blieb. Doch ist bei fast allen Dörfern trotz aller Wandlungen die Zugehörigkeit zum genetischen Typ Straßendorf unverkennbar und rekonstruierbar.

Strukturwandlungen in der Einrichtung und im Betrieb der Landwirtschaft in den Landgemeinden

Die ältesten uns erhaltenen Nachrichten über das landwirtschaftliche Betriebssystem in den Dorfgemeinden des Kreises liegen in den Hufenschoßprotokollen 1718 vor. Nach ihren Angaben war die Dreifelderwirtschaft die herrschende Betriebsform. Jede Dorfflur war in drei große Pläne aufgeteilt, die als Sommerfeld, Winterfeld und Brache bewirtschaftet wurden. In diesen Abschnitten nutzte jeder Bauer ein oder mehrere Stücke Land. So hatte z. B. der Bauer von Schützengrund (Zielonygrund) 12 Anteile und in Friedrichshof 20. Anteile an der Dorfgemarkung. Die verstreute Lage der bäuerlichen Grundstücke machte die strenge Einhaltung fester Normen beim Anbau und Abernten der Flur notwendig. In einigen Bereisungsprotokollen findet sich der Hinweis, daß in den Feldern große Stücke unbebaut liegen blieben, z. B. in Fürstenwalde, Grünwalde, Rauschken, Rehbruch (Radostowen), Stauchwitz (Sczepanken). Als Ertrag der genutzten Ackerbaufläche wird in den meisten Fällen das dritte Korn angegeben. Dieser geringe Ertrag findet seine Erklärung im Düngermangel. Die Viehzucht trat im System der Dreifelderwirtschaft stark zurück. Im Durchschnitt kamen nach den Hufenschoßprotokollen auf eine kulmische Bauernhufe ein Ochse, ein Pferd, eine Kuh und zwei Schweine. Der Futterbedarf konnte bei der schlechten Beschaffenheit der Wiesen- und Weideflächen nach einer von mir nach den Angaben der Hufenschoßprotokolle durchgeführten Berechnung nur bei etwa 55 Prozent der Dörfer des Ortelsburger Raumes gedeckt werden. Das fehlende Heu wurde in Polen gekauft. Es ist kein günstiges Bild, das wir von dem wirtschaftlichen Zustand der landwirtschaftlichen Betriebe aus den Hufenschoßprotokollen gewinnen. Um zu Geld zu kommen, betrieb man allerlei Hausgewerbe. Die weiblichen Familienangehörigen widmeten sich der Spinnerei und Weberei. Die Leinwand wurde auf den Markt gebracht oder unmittelbar an die im Lande herumfahrenden, aus Polen stammenden Juden verkauft.

Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe im 18. Jahrhundert läßt nach den in Amtsrechnungen und Prästationstabellen vorliegenden Angaben eine Vergrößerung der wirtschaftlich genutzten Flächen in fast allen Dorfgemeinden erkennen. So wurden im Zuge der innenkolonisatorischen Maßnahmen Friedrichs des Großen alle während des Tatareneinfalls 1656/57 und der Pestjahre 1709/11 "wüst gewordenen" Bauernhufen neu besetzt und außerdem viele bisher ungenutzte Flächen der Dorfgemarkungen in Kultur genommen. Es entstanden im Ortelsburger Raum 249 neue Bauernhöfe. Die Produktionskraft der bäuerlichen Betriebe wurde im Rahmen der Forstseparation (1785-1788) durch Abrundung der Gemarkungen durch "Zusatzländereien" gesteigert. Kennzeichen einer wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung war die aus den Prästationstabellen ersichtliche Vermehrung der Viehzahl. Von 1718 bis zum Jahre 1786 hatte sich der Viehbestand etwa verdreifacht.

Eine steigerung der Ertragsfähigkeit des Ackerlandes läßt sich aber in den Bereisungsprotokollen ebensowenig feststellen wie eine Änderung der Betriebsweise. Dringend und unabweisbar war die Befreiung der Ackerbetriebe von der gesetzlichen Produktionsregelung des Dreifeldersystems. Dieser Wandel wurde durch die Stein-Hardenbergsche Reform eingeleitet. Durch sie wurde die bisherige sozialwirtschaftliche Verfassung aufgehoben, die Gemeinschaft gesprengt, das Bodenrecht privatisiert.

Es gab für die Durchführung einer so bedeutsamen wirtschaftlichen Umstellung kaum einen ungünstigeren Zeitpunkt. Monatelang war Ostpreußen Schauplatz des Krieges gewesen. Die Äcker waren verwahrlost. Hunderte von Höfen waren verwüstet. Den Bauern mangelte es an Zugtieren, Saatgetreide und Arbeitskräften. Vor allem fehlte es an barem Geld. Es fehlte das Kapital, um die sehr großen unerläßlichen Investitionen, die eine solche Umstellung erforderte, durchführen zu können. Der Kapitalmarkt war noch unentwickelt, so ist es zu erklären, daß die Separation nur sehr langsam vorwärtskam. Sie war im Kreise Ortelsburg erst um 1885 abgeschlossen.

Zu diesem Zeitpunkt lassen sich in den Dorfgemeinden folgende Ergebnisse feststellen:
1. Die Ablösung der kollektiven durch die individuelle landwirtschaftliche Produktionsform führte in Verbindung mit der nach den Freiheitskriegen einsetzenden Bevölkerungszunahme zu einer erheblichen Verstärkung des Druckes auf die Fläche und damit zugleich zu einer entsprechenden Vermehrung der landwirtschaftlichen Betriebe. Nach einer Berechnung, die ich auf Grund der Amtsrechnungen und Prästationstabellen durchgeführt habe, hat sich die Zahl der Grundbesitzer im Ortelsburger Kreis in der Zeit zwischen 1816 und 1885 um 38 Prozent vermehrt. Die Parzellierung der Grundstücke war ein sehr beliebtes Mittel zur Beschaffung von Kapital, das zur Abfindung der Miterben, zur Ergänzung des fehlenden Wirtschaftsinventars und zur Abstoßung von Schulden benötigt wurde.
2. Aus den Prästationstabellen läßt sich ferner das Bestreben der Dorfgemeinschaften nachweisen, alle Ödlandflächen, besonders in den Außenschlägen der Gemarkungen, in Kultur zu bringen. Es sind im Zeitalter der Reformen in den Landgemeinden zahlreiche "Ausbauhöfe" entstanden. Im Zuge dieser Ausweitung des Siedlungsraumes sind die ersten Versuche einer Melioration der Sumpf- und Flußgebiete im südlichen Kreisraum festzustellen. (Vgl. die Ausführungen auf S. 18.)
3. Eine Änderung der Wirtschaftsweise ist vor 1885 auf den Bauernhöfen nicht festzustellen. Bis zu diesem Zeitpunkt blieb die Dreifelderwirtschaft das beherrschende Betriebssystem. Wenn in einigen größeren Bauernhöfen die Statistik eine Ertragssteigerung aufweist, so war diese in der Vergrößerung der Nutzfläche begründet. Sie allein hat vor 1885 eine Steigerung der Produktion hervorgerufen.
4. Eine besondere Bedeutung hatte die Gemeindeauseinandersetzung für die Viehzucht. Im Zuge der Separationsmaßnahmen trat ein Weidemangel ein. Gemeindeweiden gab es im allgemeinen nicht mehr. Die mit der Separation fast zu gleicher Zeit erfolgte Einziehung der Waldweiden in der Staatsforst mehrten den Mangel an Futter liefernden Flächen. Die Folge war, daß die kleinen Besitzer in den Gemeinden, die vor der Separation gegen ein geringes Weidegeld zwei oder mehrere Kühe auf die Gemeindeweide oder in die Staatsforst trieben, in der Regel gezwungen waren, ihr Vieh abzuschaffen (Annalen der Landwirtschaft 1858, S. 32).

Ende der 80er Jahre bahnt sich in den Landgemeinden des Kreises eine neue Entwicklungsperiode an, in der sich die Bauernbetriebe darum bemühten, die Agrarproduktion durch Intensivierung der Wirtschaftsmethoden zu steigern. Einen entscheidenden Einfluß auf diese Entwicklung hatte der Ausbau des landwirtschaftlichen Vereinswesens. Der Kreis Ortelsburg hat in der Geschichte des ländlichen Genossenschaftswesens insofern eine besondere Bedeutung, als er Ausgangspunkt der ostpr. Raiffeisen-Vereine ist. 1883 wurde in Kobulten von Rittergutsbesitzer Bernhard Knauff der erste ostpreußische Raiffeisenverein gegründet. 1891 sind die ersten Spar- und Darlehnskassenvereine nach Raiffeisenschem Muster entstanden. Sie haben im wesentlichen die Intensivierung der landwirtschaftlichen Betriebe möglich gemacht.

Ein Kennzeichen der Intensivierung war der starke Rückgang der Brach- und Ackerweideflächen. Nach den Forschungsergebnissen von Czybulka I., S. 40 sank der Anteil der Brache im Ortelsburger Kreis in der Zeit von 1878 bis 1927 um 19,6 Prozent. Auf Kosten der Brache haben sich besonders die Anbauflächen der Kartoffel und Futterpflanzen vermehrt. Ich entnehme Czybulka I., S. 41, nachstehende Tabelle:

Anteil der Kartoffel und des Klees an den Acker- und Grünlandflächen im Kreise Ortelsburg:
Kartoffel   1878 11,7 %   1913 15,5 %   1927 15,7 %   Klee   1878 3,6 %   1913 4,7 %   1927 5,0 %

Der steigende Anbau der Kartoffel und Futtergewächse gewann immer größeren Einfluß auf die Fruchtfolge. Die Entwicklung der mehrfeldrigen Wirtschaft erfolgte von Fall zu Fall in mehr oder weniger stark abgeänderter Form. Nicht nur die Anzahl der Schläge wechselte, sondern auch die Fruchtfolge und die Behandlung der Brache. In einem Dorfe fanden sich oft die gegensätzlichsten Wirtschaftsverhältnisse. Hervorragenden Anteil an der steigenden Produktion der landwirtschaftlichen Betriebe hatte die seit 1890 stetig wachsende Anwendung künstlicher Düngemittel. Auch die Erkenntnis von den Vorteilen der Dränung gewann bei den Bauern an Boden.

Die Aufwärtsentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe im Kreise wurde durch den Ersten Weltkrieg jäh unterbrochen. Die Produktionsstörungen waren weniger auf den Raubbau während des Krieges als vielmehr auf den kriegsbedingten Ausfall von menschlichen Arbeitskräften, Zugtieren, an Kunstdünger, an Kraftfuttermitteln usw. zurückzuführen. Die Einwirkungen der Zwangswirtschaft, die Niedrighaltung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse bei verhältnismäßig rascher und stärker gestiegenen Preisen der landwirtschaftlichen Produktionsmittel ließen die Produktionskraft der Betriebe auf ein Niveau herabsinken, das nach den Untersuchungen Finck von Finckensteins, a. a. O., S. 261, die Getreidewirtsdraft etwa im Jahre 1882 gehabt hatte. Die Viehproduktion fiel auf den Stand des Jahres 1891 zurück.

Nur sehr langsam konnten sich die landwirtschaftlichen Betriebe von den Schäden des Krieges und der folgenden Inflationsjahre erholen. Ein Produktionsanstieg läßt sich in den Verzeichnissen des Preußischen Statistischen Landesamtes zuerst im Sektor der Viehzucht erkennen. In den landwirtschaftlichen Betrieben ist in den 20er Jahren die Tendenz einer Reduzierung des Getreidebaus zugunsten einer starken Vermehrung der Weidefläche und des Futteranbaus festzustellen. Gegenüber dem bei den schlechten Verkaufspreisen risikobelasteten Getreidebau bot die Vermehrung der Weidefläche den Vorteil von Ersparnissen am Lohn-, Futtermittel- und Kunstdüngerkonto und die Haltung eines größeren Viehbestandes auf der Grundlage wirtschaftseigener Futtererzeugung. So ist es zu erklären, daß in den Landgemeinden des Ortelsburger Kreises in der Viehproduktion bereits im Jahre 1926 der Vorkriegsstand erreicht war.

Diese günstige Entwicklung hielt in den 30er Jahren an, dank der von Landrat von Poser durchgeführten Meliorationsmaßnahmen. Das in den Flußgebieten des Orschütz, des Omulef, der Rosogga und des Friedrichsfelder Entwässerungsverbandes durchgeführte Meliorationswerk stellte die letzte Etappe quantitativer Ausweitung der Nutzflächen im Kreise dar. Der wirtschaftliche Erfolg der durchgeführten Entwässerung zeigt sich in einer Gegenüberstellung der Erfolge der Jahre 1932 und 1938: 1. Während die Futtergewinnung 1932 in den Gemeinden bei weitem nicht zur Deckung des eigenen Bedarfs ausreichte, war nach der Melioration der 13fache Futterertrag festzustellen. 2. Der Bestand an Vieh hatte sich in der angegebenen Zeit – abgesehen von der Verbesserung der Qualität – um 31 Prozent, an Pferden um 29 Prozent und an Schweinen um 45 Prozent vermehrt. 3. Was die geleistete Arbeit zugleich für die Volkswirtschaft bedeutete, geht daraus hervor, daß gegenüber einer Milchmenge von acht Millionen Litern im Jahre 1932 die Anlieferung 1939 auf 28 Millionen und 1940 auf 30 Millionen Liter gestiegen ist, während man sogar im Willenberger Bezirk von einer neunfachen Vermehrung der Milchmenge sprechen konnte.

Langsamer als auf dem Gebiet der Viehzucht vollzog sich die Aufwärtsentwicklung im Sektor der Bodenproduktion. 1927 blieb sie noch etwa unter 10 Prozent hinter dem Stande von 1912 zurück. Dann begann erneut ein Anstieg, weitaus lebhafter und intensiver als vor dem Ersten Weltkrieg. Unter den Gründen, die Tempo und Erfolg dieser Entwicklung verständlich machen, sei vor allem der planmäßige Ausbau des landwirtschaftlichen Vereins- und Genossenschaftswesens erwähnt. Es war vor allem Landrat von Poser, der viele Jahre hindurch als ehrenamtlicher Unterverbandsdirektor dem ländlichen Genossenschaftswesen seines Kreises vorstand und mit aller Energie den von Raiffeisen verfochtenen Gedanken der wirtschaftlichen Selbsthilfe und Förderung des Gemeinsinns vertrat. seinem Einsatz ist es zu verdanken, daß die Zahl der landwirtschaftlichen Vereine mit jedem Jahre mehr zunahm. Zur Förderung dieser Vereine trugen die Raiffeisenkassen bei. Im Laufe der Zeit entstand in jedem Kirchdorf des Kreises Ortelsburg eine solche Kasse und zwar als dörfliche Universalgenossenschaft. Sie pflegte den Sparsinn, nahm Spareinlagen an, gab Darlehen für wirtschaftlich notwendige Zwecke aus, pflegte den Überweisungsverkehr, bezog landwirtschaftliche Bedarfsartikel. Sie unterhielt auch Landmaschinen für die kleinen Landwirte. Diese zuletzt erwähnte Einrichtung verdankt ihre Entstehung einer Anregung des Landrats von Poser. Bereits 1928 begann der Kreis mit dem Ankauf landwirtschaftlicher Maschinen für den Kleingrundbesitz, um diesem in seiner großen Not zu helfen. In jedem Jahr stellte der Kreis eine beträchtliche Summe in seinem Haushaltsplan ein, so daß der Kreis schließlich über einen Maschinenpark im Werte von 70 000 Reichsmark verfügte. Die landwirtschaftlichen Vereine durften ihre Wünsche äußern, erhielten ihre Geräte kostenlos, allerdings unter Eigentumsvorbehalt des Kreises. Einem Bauern oder Gendarmen wurde die Aufsicht überlassen. Mit einem Schlage blühte das landwirtschaftliche Vereinswesen auf, obgleich die Mitgliedschaft bei einem landwirtschaftlichen Verein für die Benutzung der Geräte nicht verlangt war. 1939 bestanden in 97 der 157 Landgemeinden des Kreises Ortelsburg landwirtschaftliche Vereine. Der Aufstieg des Genossenschaftswesens trug wesentlich zur Hebung der ländlichen Wirtschaft, zur Steigerung der Agrarproduktion und zur Förderung des Wohlstandes der im Kreise überwiegenden mittleren und kleinen Bauernbetriebe bei.

Zur Kennzeichnung der Aufwärtsentwicklung in der Agrarproduktion im Kreise entnehme ich einer mir vom Göttinger Arbeitskreis zur Verfügung gestellten Statistik über die durchschnittlichen Hektarerträge der Jahre 1937 bis 1939 folgende Angaben: Hektarerträge in Doppelzentner:   Winterroggen   1932 8   1938 12,2   Winterweizen   1932 10   1938 14,1   Hafer   1932 10   1938 14,4   Kartoffeln   1932 58   1938 129,6   Futterrüben   1932 190   1938 361,4   Klee und Kleeheu   1932 18   1938 43,9

Max Meyhöfer in "Die Landgemeinden des Kreises Ortelsburg" © 1984 by Kreisgemeinschaft Ortelsburg


Geschichte der einzelnen Landgemeinden in alphabetischer Reihenfolge

Bemerkungen

Zum Verständnis der bei den einzelnen Dorfgeschichten gebrachten Maßangaben sei folgendes bemerkt:

Bei den älteren Vermessungen ist das kulmische oder genauer das altkulmische Maß zugrunde gelegt. (Eine altkulmische Hufe oder 30 kulmische Morgen = 16,796 160 Hektar.) Durch Albrecht Friedrich wurde die etwas umfangreichere neukulmische Hufe eingeführt. Spätere Vermessungen weisen das Oletzkovische Maß auf. Seit etwa 1793 fand das magdeburgische oder preußische Maß Anwendung: = 0,7363 Quadrat-Rute Neukulm., = 0,8151 Quadrat-Rute Oletzk., = 14,18 457 857 qm. Im Text werden bel Flächenangaben Hufen mit H, Morgen mit M, Ruten mit R wiedergegeben.

Münzen : In der Ordenszeit: eine Mark = vier Vierdung = 24 Skot = 60 Schilling = 720 Pfennige. Nach der Münzreform des Hochmeisters Michael Küchmeister von Sternberg 1417/18 rechnet man den Schilling nur noch zu sechs Pfennigen. Die Mark galt also nur noch die Hälfte. Seit etwa 1480 schiebt sich der Groschen in das Währungsgefüge ein. Es galt dann das Verhältnis eine Mark = 20 Groschen = 60 Schillinge = 360 Pfennige.

Münzen der herzoglichen Zeit: Nach 1525 schoben sich der Taler und der Gulden in das Geldsystem ein. Die Rechnung nach Mark, Groschen, Schillingen und Pfennigen blieb daneben noch bestehen. Seit 1632 galt ein Taler = drei Gulden = 30 Düttchen = 90 Groschen = 270 Schillinge = 1620 Pfennige. Eine große Rolle spielte seit 1656 der Tympf, von dem fünf auf den Taler gingen. Wandte man die alte Rechnung an, so machten viereinhalb Mark einen Taler aus.

Königszeit: Unter Friedrich Wilhelm I. wurde das brandenburgische Münzsystem gültig, so daß in Ostpreußen nunmehr zwei Münzsysteme mit völlig verschiedenen Nominalen gleichberechtigt nebeneinander kursierten. Im brandenburgischen Münzsystem galt ein Taler = 24 Gutegroschen = 288 Pfennige. Im Schriftverkehr wurde sehr genau unterschieden, ob man Münzen des alten herzoglichen oder des brandenburgischen Münzsystems meinte. Die Bezeichnung "Gulden, Groschen, Schilling oder Pfennig preußisch" bedeutet immer den in 90 Groschen mit 1620 Pfennigen zerfallenden Taler des ostpreußischen Währungssystems, nach dem auf dem Lande durchweg bis 1821 gerechnet wurde. Die preußische Münzreform von 1821 brachte den einheitlichen Taler zu 30 Silbergroschen = 360 Pfennigen. Seit 1871: eine Mark = 100 Pfennige.

Hohlmaße: Das Einheitsmaß in Ostpreußen war der Scheffel. Er wurde in Stofe unterteilt. 60 Scheffel bildeten eine Last. Nach ihrer Größe sind mehrere Scheffel zu unterscheiden: der fiskalische Scheffel, der ab 1600 etwa 40 Stof enthielt und das Einheitsmaß der Ämterverwaltung darstellte; der Königsberger Stadtscheffel (= 38 Stof), der kulmische Scheffel (= 36 Stof), der braunsbergische Scheffel (= 48 Stof).

Schreibweise der Namen: In der nachfolgenden Darstellung sind die Namen der einzelnen Orte in Zitaten so wiedergegeben, wie ich sie in den Quellen zu dem jeweiligen Zeitpunkt gefunden habe. Im übrigen hielt ich mich an die Schreibweise des Gemeindelexikons für die Provinz Ostpreußen Berlin 1888, und des Ergänzungsheftes mit den Umbenennungen.

Die Angaben über Einwohnerzahl, Berufszugehörigkeit und Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den einzelnen Landgemeinden sind der Statistik des Deutschen Reiches, Band 559, 1 (Gemeindestatistik, Ergebnis der Volks-, Berufs- und landwirtschaftlichen Betriebszählung 1939) entnommen.

Max Meyhöfer in "Die Landgemeinden des Kreises Ortelsburg" © 1984 by Kreisgemeinschaft Ortelsburg


Literaturverzeichnis


Ungedruckte Quellen

Ämter- und Domänensachen (Göttinger Archivlager) Repos. 3 Tit. 2:
  Amt Ortelsburg
  Amt Friedrichsfelde
  Amt Mensguth
  Amt Willenberg

  Amtsrechnungen (Ostpr. Fol.):
  Amt Ortelsburg (7926-8073)
  Amt Mensguth (6948-6399)
  Amt Willenberg (12084-12130)
  Amt Friedrichsfelde (3889-3930)

Repos. 5 Tit. 8, Forstsachen (I Generalia, II Dorf- und Gutswälder, III Rodungen).

Grundbücher:
  Amt Ortelsburg (Ostpr. Fol. 15579-15586)
  Amt Mensguth (Ostpr. Fol. 15568-15571)
  Amt Friedrichsfelde (Ostpr. Fol. 15532-15587)
  Amt Willenberg (Ostpr. Fol. 15613-15617a)

Hausbücher (Ostpr. Fol. 263, 265, 267, 268)
Hufenschoßprotokolle
Lehnbücher über Mannlehen und Magdeburg. Güter (427)
Lehnbücher über die Cölln. und Preuß. Freigüter (428)
Lehnregister über die Lehen (429)
Lehnbücher (Copiarium und Verschreibungen 430)
Repos. 18: Landratsamt Ortelsburg (Tit. V, XIII, XVI, XVIII, XXIII, XXX)
Metrik des Amtes Ortelsburg 472-544

Prästationstabellen:
  Amt Friedrichsfelde, 1-13, 1775-1810
  Amt Mensguth, 1-7, 1775-1801
  Amt Ortelsburg, 1-25, 1775-1869
  Amt Willenberg, 1-13, 1799-1841

Domänenkarten (Göttinger Ardrivlager):
334 b, 338 a, 342, 977-980, 987, 990, 991, 994 a, 1005 a, 1009-1011, 1015, 1017, 1022, 1030-1038, 1042-1051,1056, 1060-1063, 1070,1135, 1139, 1146, 1908-1911, 1920, 1922, 1939, 1946, B 158, B 181, B 250, B 450, D 29, D 284, G 517


Gedruckte Quellen und Darstellungen

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Zwanzig Jahre deutscher Siedlungsarbeit der Ostpreußischen Landgesellschaft mbH. zu Königsberg (1906-1926).

Max Meyhöfer in "Die Landgemeinden des Kreises Ortelsburg" © 1984 by Kreisgemeinschaft Ortelsburg