Damerau (feminin) Eichenwald, eine mit jungen Eichen bestandene, halb gerodete Waldfläche, unkultiviertes Gebiet (Wald, Wiese, Heide). Häufig in Orts- und Flurnamen. "Czu dem walde, der do gemeneclich ist genannt eyne Dameraw." Preuß. Urkundenbuch 1, 190 (1267 bei Pr.-Holland). "De silvia aut incultaterra quae Damrow dicitur." Correns, Mewe (1297). Neue Preußische Provinzialblätter 5, 242, i.J. 1848: "Im Jahr 1393 wird ein Stück Damerau angekauft." Beckherrn, Rastenburg 35. "Wenn das Recht des Holzschlages in der Pr. Eylauer Heide bleibt, so wird aus der schönen Heide eine lichte Damerau gemacht." Vergl. Altpreußische Forschungen 1927. 2, 45 ff. 1934. S. 42 ff. (1924). "Das sein Wälde, so allerley Holtz durch einander haben, welcher etzliche auch Damerauen genennet werden." Hennenberger, Landtafel 8 (1595). Über die Bedeutung des Wortes vergl. Zeitschr. Ermländ. Gesch-Vereins 5, 233 ff. Altpreuß. Monatsschr. 27, 625 ff. "Der Ritterorden und seine Kolonisten stießen im Kulmerland und Pomesanien in der stark besiedelten Lehmebene auf Restwälder aus Laubholz, vornehmlich aus Eiche, welche von den Polen nach dem Wort für Eiche = dąb dąbrowa genannt werden. Unter Erinnerung an die heimatlichen Auewälder, die ähnliche Verhältnisse zeigten, wurde das Wort von den Deutschen für Feldgehölze übernommen. Im Laufe der Zeit, besonders nach dem Eindringen in die Wildnis, wo es derartige Verhältnisse nicht gab, bezeichnet es strategisch (Wegeberichte) oder in Grenzbeschreibungen usw. einen verlichteten Wald, eine Räumde. Müller: Forstwirtschaft.
Ortelsburger Heimatbote 1991 S. 112